Organisationsstukturen
Häufig erleben wir in unserer täglichen Praxis, dass Unternehmer ihr Geschäft als Einzelunternehmen gestartet und in dieser Rechtsform verblieben sind oder sich mit zunehmender Zeit neue Unternehmensbereiche innerhalb eines Unternehmens entwickelt haben.
Sowohl für eine zukünftige Nachfolgeregelung, Verkauf von (Teil-) Bereichen, Nutzung von steuerlichen Optimierungspotenzialen zum weiteren Wachstum, Haftungsbeschränkungen oder Schaffung von Transparenz kann eine veränderte Organisations-/ Gesellschaftsstruktur sinnvoll sein.
Wir unterstützen Sie hier beispielsweise bei Gründungen von weiteren Gesellschaften oder Entwicklung von geänderten Gesellschaftsstrukturen (Holding, Ausgliederung, Rechtsnachfolgen o.ä.) oder Formwechseln.
Neben der Möglichkeit im Rahmen einer zukünftigen Nachfolgeregelung potenzielle Kandidaten sukzessive beteiligen zu können, fokussieren wir neben der Beachtung von nicht genutzten Optimierungsmöglichkeiten immer persönliche Situationen und Wünsche der handelnden Personen.
Da es sich immer um bereichsübergreifende Themen handelt, arbeiten wir in diesen Prozessen mit Ihnen als Kunden in Verbindung mit (Ihrem) Steuerberater zusammen und schalten bei Bedarf weitere Rechtsanwälte und Notare aus unserem Netzwerk bei einer Umsetzung ein.